der Fa. GX SYSTEMS, Danny Schmiedel, Rudolf-Breitscheid-Str. 2a, 04463 Großpösna, Geschäftsführer: Danny Schmiedel
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Alle Leistungen der
Fa. gx systems, Rudolf-Breitscheid-Str. 2a, 04463 Großpösna
Geschäftsführer: Danny Schmiedel
(nachfolgend „GX SYSTEMS“)
Service-Hotline: Mo bis Sa 8 - 17 Uhr
Telefon: +49 (0) 34297-919755
E-Mail support@gx-systems.de .
werden ausschließlich unter den nachfolgenden Geschäftsbedingungen angeboten. Sie gelten in ihrer jeweiligen Form für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und GX SYSTEMS. Ergänzend hierzu gelten die den Produkten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller.
(2) Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen im Hinblick auf die Geschäftsbeziehung mit GX SYSTEMS eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Gesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB), wenn GX SYSTEMS mit ihnen in Geschäftsbeziehung tritt.
(3) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen; Abweichungen von den Vertragsbedingungen von GX SYSTEMS sind nur wirksam, wenn sie durch GX SYSTEMS schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angaben von GX SYSTEMS in Prospekten, Anzeigen, Katalogen, auf Internet-Web-Seiten u.ä. stellen keine rechtlich bindenden Angebote, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar; Preise sind freibleibend. Vorbehalten bleiben insbesondere Preisänderungen aufgrund von Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausführgebühren, Devisenkursen etc. sowie Irrtümer.
(2) Mit der Bestellung einer Ware, insbesondere in Form eines Anklickens des „Bestellen“-Buttons im unteren Bereich des Warenkorbes erklärt der Kunde verbindlich, die auf der Bestellseite gelisteten Waren erwerben zu wollen. GX SYSTEMS ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 10 Tagen nach Eingang bei GX SYSTEMS anzunehmen.
(3) Durch Anklicken des Buttons [Bestellen] gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn GX Systems die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annimmt oder die Leistung ausführt.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn GX SYSTEMS sie schriftlich oder elektronisch bestätigt hat.
(5) Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg, wird der Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung und somit keinen Vertragsabschluss dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
(6) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von GX SYSTEMS, soweit die Nichtlieferung nicht von GX SYSTEMS zu vertreten ist. Bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und eine eventuell bereits geleistete Gegenleistung zurückerstattet.
(7) Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von GX SYSTEMS gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. Im Internet sind diese AGB der Fa. GX SYSTEMS einsehbar unter http://www.gx-systems.d.
§ 3 Widerrufsrecht des Verbrauchers
(1) Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Ein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 2 kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der GX SYSTEMS obliegenden Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:Fa. GX SYSTEMS, Rudolf-Breitscheid-Str. 2a, 04463 Großpösna
Geschäftsführer: Danny Schmiedel, E-Mail service@gx-systems.de.Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher GX SYSTEMS die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, so hat er GX SYSTEMS insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, soweit die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen kann der Verbraucher seine Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr von GX SYSTEMS zurückzusenden. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem Verbraucher abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für GX SYSTEMS mit deren Empfang.Ende der Widerrufsbelehrung
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (z.B. T-Shirts mit Foto und Namen) oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von vom Verbraucher entsiegelt worden sind (z.B. bei Software-CDs, deren Cellophanhülle geöffnet wurde).
(3) Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Download etc.).
§ 4 Lieferung und Nutzungsrechte
(1) Die Lieferung von Software umfasst das Programmpaket und, soweit vom Hersteller geliefert ein Benutzerhandbuch. Handbuch und Programm sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Mit dem Öffnen der Originalverpackung erkennt der Kunde den Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen an.
(3) Nutzung und Verwendung des Programms sind nur im nachfolgenden Umfang gestattet, sofern nach den Angaben des Herstellers des Programms keine speziellen Nutzungsbedingungen gelten:
(a) Der Kunde darf das Programm jeweils nur auf einem Rechner seiner Wahl nutzen. Nutzung ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen des Programms durch Laden, Speichern, Ablaufen lassen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung des Programms und der Verarbeitung von Daten durch den Rechner. Die Vervielfältigung des Benutzerhandbuchs ist untersagt.
(b) Programmänderungen oder -bearbeitungen sind nur zulässig, wenn diese von der bestimmungsgemäßen Nutzung des Programms umfasst sind. Im Programm enthaltene Firmennamen, Marken, Copyright-Vermerke oder sonstige Vermerke über vorbehaltene Rechte dürfen nicht geändert werden und sind in geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms zu übernehmen.
(c) Die Rückübersetzung des Programmcodes (dekompilieren) ist nur nach der Maßgabe des § 69 e UrhG zulässig. Zur Sicherung künftiger Benutzung des Programms darf der Kunde eine Sicherungskopie des Programmpaketes herstellen. Soweit das Programmpaket mit einem technischen Kopierschutz versehen ist, hat der Kunde im Falle der Beschädigung des gelieferten Programmpaketes Anspruch auf eine neue Kopie des gleichen Teils gegen Rückgabe des als Teil des Programmpaketes gelieferten maschinenlesbaren Trägers.
(d) Der Kunde darf das Programmpaket im Originalzustand und als ganzes zusammen mit einer Kopie dieser Nutzungsbedingungen an einen Dritten weitergeben. Kopien oder Teilkopien etc. dürfen nicht weitergegeben werden. Mit Weitergabe an einen Dritten erlischt das Recht des Kunden zur Nutzung, dieses geht nach Maßgabe der vorliegenden Bedingungen auf den Dritten über. Bei einer solchen Weitergabe hat der Kunde alle Kopien, Teilkopien sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms und davon hergestellte Kopien oder Teilkopien zu löschen oder anderweitig zu vernichten; dies gilt auch für Sicherungskopien. Vorstehende Regelungen gelten auch bei zeitweiser Überlassung an Dritte. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programmpaket oder Teile desselben zu vermieten.
(e) GX SYSTEMS behält sich alle weitergehenden Rechte zur Nutzung oder Verwendung des Programmpaketes vor. Weder der Kunde noch nachfolgende Nutzer sind berechtigt, das Programm oder abgeänderte oder bearbeitete Fassungen gleichzeitig auf mehr als einem Rechner zu nutzen oder Vervielfältigungsstücke des Programmpakets in seiner Originalfassung oder in abgeänderter oder bearbeiteter Fassung zu verbreiten, auch wenn sie solche Vervielfältigungsstücke auf wesentliche Teile der geänderten Fassungen beschränken. Unberührt bleiben die Verwertungsrechte des Kunden an eigenen Programmen, die unter bestimmungsgemäßer Benutzung des Programmpakets entwickelt oder betrieben werden und an alle Arbeitsergebnissen, die durch die Benutzung des Programmpakets gewonnen werden.
(4) Der Versand erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse; GX SYSTEMS bleibt der Versandweg und die Versandart vorbehalten, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung mit dem Kunden.
(5) Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Nettopreisangaben gelten nur für Industrie, Handel und Gewerbe sowie Verbände und vergleichbare Institutionen sowie für freie Berufe. Sind mehr als 4 Monate Lieferzeit vereinbart, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung des Programmpakets gültigen Preise von GX SYSTEMS.
(2) Beim Versendungskauf hat der Kunde zusätzlich pro gekaufter Ware eine Versandkostenpauschale inklusive Verpackung zu zahlen. Bei der Bestellung durch Nutzung von Fernkommunikationsmittel entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde hat das Verpackungsmaterial selbst zu entsorgen.
(3) Der Kaufpreis ist je nach der gewählten Versandart im Voraus per Überweisung, per Kreditkarte oder im Lastschriftverfahren zu zahlen. Im Falle der Zahlung im Voraus erfolgt die Lieferung erst mit Eingang der Zahlung bei GX SYSTEMS.
(4) Ist eine andere Zahlungsweise vereinbart, verpflichtet sich der Kunde unmittelbar nach Erhalt der Ware den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich GX SYSTEMS vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Im Falle des Verzuges des Kunden ist GX SYSTEMS zudem berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen, zu verweigern.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.
(6) Liefertermine gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen (Streik/Aussperrung), gesetzlicher oder behördlicher Anordnung (Import/Exportbeschränkungen), höherer Gewalt. Der Kunde hat das Recht, bei Verzug des Verkäufers nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Verkauf zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche diesbezüglich sind, soweit GX SYSTEMS nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, ausgeschlossen.
§ 6 Rückgaberecht
(1) Bei Bestellungen eines Verbrauchers steht diesem das Recht zu, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware selbst oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch schriftliches Rücknahmeverlangen auf einem dauerhaften Datenträger (Brief/Fax) ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden.
(2) Sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht trägt der Verbraucher bei Bestellungen bis zu einem Betrag von € 40,00 die Kosten der Rücksendung. Bei einem Bestellwert über € 40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
(3) Zur Fristwahrung genügt jeweils die rechtzeitige Absendung an GX SYSTEMS, Rudolf-Breitscheid-Str. 2a, 04463 Großpösna.
(4) Der Verbraucher hat für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Für die darüber hinausgehende Nutzung, die dazu führt, dass eine Ware nicht mehr als"neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher den Wertverlust zu tragen.
(5) Das Rückgaberecht besteht nicht bei versiegelter Ware, sofern die versiegelte Verpackung geöffnet oder beschädigt wurde; sowie bei Downloads.
(6) Individuell erstellte, bzw. personalisierte Lizenzen oder Produkte sind von einer Rücknahme generell ausgeschlossen
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) GX SYSTEMS behält sich bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält GX SYSTEMS sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Während der Zeit des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf die Ware, beispielsweise durch eine Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder den Untergang der Ware unverzüglich mitzuteilen, ebenso einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug ist GX SYSTEMS berechtigt, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten zurückzunehmen; darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
(4) Der bei GX SYSTEMS kaufende Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt GX SYSTEMS bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. GX SYSTEMS nimmt die Abtretung an. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt. GX SYSTEMS behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer mit seinen Zahlungen in Verzug ist.
§ 8 Gefahrübergang
(1) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Sache an die mit der Ausführung der Versendung beauftragten Firma, Anstalt oder Person auf den Kunden über.
(2) Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der gekauften Sache auf den Kunden über.
§ 9 Gewährleistung/Haftung
(1) Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt die Brauchbarkeit des Programmpakets nach Maßgabe der von GX SYSTEMS herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden gültigen Programmbeschreibung. Weiterhin gilt als vereinbart, dass das Programm auf einem geprüften Datenträger ordnungsgemäß aufgezeichnet ist. Ist der Kunde Unternehmer, stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers neben der vereinbarten Beschaffenheit keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(2) Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird durch GX SYSTEMS keine Garantie gegeben. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, leistet die Fa. GX SYSTEMS für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. GX SYSTEMS ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
(4) Der Kunde kann grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen, wenn die Nacherfüllung zweimalig fehlschlägt. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nicht zu.
(5) Der Unternehmer ist verpflichtet, erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dem Unternehmer obliegt die Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(6) Verbraucher sind verpflichtet, bei der Feststellung eines vertragswidrigen Zustands der Ware die Firma GX SYSTEMS über offensichtliche Mängel binnen einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt der Feststellung schriftlich zu unterrichten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Unterrichtung bei GX SYSTEMS. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist der Firma GX SYSTEMS. Der Verbraucher trägt die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trägt er die Beweislast für seine Kaufentscheidung.
(7) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Firma GX SYSTEMS die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
(8) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
(9) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist GX SYSTEMS lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
(10) Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch GX SYSTEMS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Firma GX SYSTEMS auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden begrenzt. Gegenüber Unternehmen haftet GX SYSTEMS bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Firma GX SYSTEMS zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
(11) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn GX SYSTEMS grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
(12) Die Firma GX SYSTEMS übernimmt keine Gewährleistung, wenn Programmfassungen geändert oder bearbeitet werden, soweit der Kunde nicht nachweist, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen stehen.
(13) Weitergehende Haftungsansprüche des Käufers sind ausdrücklich ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für einen Datenverlust, Schäden an Datenträgern oder anderen Programmen, Betriebsunterbrechungen u. ä.. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
§ 10 Support
(1) Die Firma GX SYSTEMS erbringt den Support entsprechend den jeweils aktuellen Angeboten auf ihrer Webseite. Aufgrund der Komplexität von Hard- und Softwareanwendungen, Netzwerken und spezifischen Konfigurationen beim Lizenznehmer kann GX SYSTEMS nicht für einen Erfolg der Fehlerbehebung einstehen, d.h. dass es trotz des besten Bemühens der Firma GX SYSTEMS vorkommen kann, dass Fehler durch die Umsetzung des Supports beim Lizenznehmer nicht behoben werden können.
(2) Sämtliche Supportleistungen der Firma GX SYSTEMS beschränken sich auf eine Unterstützung per E-Mail. Zusätzliche Supportleistungen sind gesondert zu vereinbaren.
(3) Um größtmögliche Effizienz zu gewährleisten, verpflichtet sich der Lizenznehmer dazu, die Probleme so exakt und detailliert wie möglich darzustellen. Insbesondere sind sämtliche Fragen zur Störung so präzise wie möglich zu beantworten. Nur bei Beachtung dieser Mitwirkungsverpflichtung als vertragliche Hauptleistung kann eine frist- und ordnungsgemäße Erbringung des Supports gewährleistet werden.
§ 11 Sonstiges
Die Firma GX SYSTEMS verarbeitet die Daten ihrer Kunden zur Auftragserfüllung und der Pflege der laufenden Kundenbeziehungen. Beteiligte Dienstleister oder Banken erhalten diese Daten nur, soweit es für die Auftragserfüllung erforderlich ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist Großpösna. Für etwaige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand Leipzig/ Sachsen.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrages berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; an Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wäre ihnen die Lückenhaftigkeit der Regelung zuvor bewusst gewesen..
Leipzig, 08.09.2011
